Leistungsbereiche dieser Fassung
- Agentur-, Web-, Hosting- und IT-Leistungen
- Talentgewinnung und Recruiting-Prozesse
- Coworking, Geschäftsadresse, Postservices und Schließfächer
Stand: 19.03.2026
Teil A | Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich, Kundenkreis und Rangfolge
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der Brandscaler GmbH, Bei der Doppeleiche 3, 22880 Wedel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 15019, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes in Textform oder individualvertraglich vereinbart ist.
1.2 Diese Fassung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu zählen insbesondere Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler.
1.3 Mit jeder Anfrage, Buchung, Bestellung oder Beauftragung bestätigt der Kunde, ausschließlich als Unternehmer und nicht zu privaten Zwecken zu handeln. Brandscaler ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft zu verlangen, insbesondere Firmenangaben, Handelsregisterdaten, USt-IdNr., Berufsbezeichnung, Kanzlei- oder Praxisangaben oder sonstige berufliche Nachweise.
1.4 Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen auf Grundlage dieser AGB nicht zustande. Gibt der Kunde unzutreffend eine Unternehmereigenschaft an oder bestehen berechtigte Zweifel an der gewerblichen bzw. freiberuflichen Nutzung, darf Brandscaler Leistungen bis zur Klärung verweigern, Zugänge sperren und den Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, aus wichtigem Grund kündigen.
1.5 Es gilt folgende Rangfolge: Individualvereinbarung, Angebot oder Auftragsbestätigung, produktbezogene Leistungsbeschreibung oder Sondervereinbarung, gegebenenfalls Service Level Agreement, Hausordnung oder gesonderter Einzelvertrag, danach diese AGB.
1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Brandscaler ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
2. Vertragsschluss und Kommunikation
2.1 Darstellungen auf Webseiten, in Präsentationen, Preislisten, Social-Media-Kanälen, Buchungsstrecken oder sonstigen Unterlagen stellen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, keine rechtsverbindlichen Angebote, sondern Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots dar.
2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere durch ein Angebot mit Annahme, eine Auftragsbestätigung, eine beidseitige Unterzeichnung, die Freischaltung von Zugängen, die Buchungsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch Brandscaler zustande.
2.3 Rechtlich erhebliche Erklärungen, Fristsetzungen, Freigaben, Mängelanzeigen, Kündigungen und sonstige vertragsrelevante Mitteilungen haben mindestens in Textform zu erfolgen. E-Mail genügt. Andere Kommunikationskanäle genügen nur, wenn ihr Zugang von Brandscaler eindeutig bestätigt wird.
2.4 Brandscaler darf für Vertragsschluss, Freigaben und Erklärungen elektronische Signaturen, Buchungsstrecken, Kundenportale oder dokumentierte E-Mail-Bestätigungen verwenden.
3. Leistungsumfang, Mitwirkung und Änderungen
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Briefing, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nur, wenn Brandscaler sie in Textform bestätigt.
3.2 Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner, Nutzungsrechte, technischen Voraussetzungen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
3.3 Soweit Brandscaler nicht ausdrücklich mit einer rechtlichen oder fachlichen Prüfung beauftragt ist, schuldet Brandscaler keine Prüfung von Kundenvorgaben auf rechtliche Zulässigkeit, steuerliche Richtigkeit, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht, Gesellschaftsrecht oder behördliche Eignung.
3.4 Verzögerungen, Mehrkosten und Mehraufwand, die auf verspäteter, unvollständiger oder unzutreffender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Brandscaler. Vereinbarte Fristen verschieben sich angemessen. Zusätzlicher Aufwand ist gesondert zu vergüten.
3.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Abstimmung über Mehrvergütung, Auswirkungen auf Termine und den konkreten Leistungsumfang. Bis zur Klärung darf Brandscaler betroffene Arbeiten unterbrechen.
3.6 Brandscaler ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer, Freelancer, technischer Dienstleister und sonstiger Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
4. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
4.1 Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
4.2 Brandscaler haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Brandscaler beruhen. Dazu zählen insbesondere Strom- und Internetausfälle, Ausfälle von Hostern, Registraren, Plattformen, Schnittstellen oder Werbenetzwerken, Post- und Kurierverzögerungen, Streik, behördliche Maßnahmen, Krankheit, Cyberangriffe, Sicherheitsvorfälle, Lieferengpässe sowie Fälle höherer Gewalt.
4.3 In den Fällen von Ziffer 4.2 verlängern sich Fristen und Termine um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
4.4 Dauert eine wesentliche Störung länger als 30 Kalendertage an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil aus wichtigem Grund kündigen oder, soweit es sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis handelt, vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
4.5 Brandscaler ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
5. Preise, Fremdkosten und Fälligkeit
5.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Brandscaler berechtigt, Leistungen nach Aufwand, pauschal, in Abschlagsrechnungen, nach Meilensteinen oder bei Dauerschuldverhältnissen im Voraus abzurechnen. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.3 Fremd- und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Dies gilt insbesondere für Werbebudgets, Mediakosten, Plattform- und Marktplatzgebühren, Domains, Hosting, Softwarelizenzen, Plugins, Stockmaterial, Telefonie- und SMS-Kosten, Porto, Versand, Reisekosten, externe Experten, Registrierungsgebühren und behördliche Gebühren.
5.4 Brandscaler kann die Aufnahme oder Fortsetzung von Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder vollständigen Freigabe externer Budgets abhängig machen, wenn dies nach Art des Auftrags sachlich gerechtfertigt ist.
5.5 Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.
6. Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung
6.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.2 Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder bestehen nach Vertragsschluss objektiv begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, darf Brandscaler weitere Leistungen, Veröffentlichungen, Übergaben, Zugangserteilungen, Postweiterleitungen oder sonstige Vertragserfüllung bis zur vollständigen Klärung oder Zahlung aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist.
6.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt und Referenznennung
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen verbleiben gelieferte Gegenstände, Zugangsdaten, Konzepte, Entwürfe, Datenbestände und Arbeitsergebnisse im Eigentum oder in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis von Brandscaler beziehungsweise des jeweiligen Rechteinhabers.
7.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den von Brandscaler erstellten Arbeitsergebnissen die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vertraglich vorausgesetzten eigenen Geschäftszweck eingeräumt.
7.3 Die Übergabe von offenen Arbeitsdateien, Quellcode, Editierdateien, Administrationsrechten, Entwicklungsumgebungen, Dokumentationen oder sonstigen Rohdaten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.4 Für Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Themes, Fonts, Stockmaterial, Plugins, Registrierungen, externe APIs und sonstige Drittinhalte gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
7.5 Der Kunde versichert, dass er alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Rechte, Einwilligungen, Genehmigungen und Freigaben an bereitgestellten Inhalten besitzt. Der Kunde stellt Brandscaler von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung, fehlenden Rechten oder unzutreffenden Kundenvorgaben beruhen.
7.6 Brandscaler darf den Kunden nach Abschluss des Projekts sachlich als Referenz benennen und hierfür Firmenname, Marke und Logo in einer Referenzliste oder Portfolioansicht verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen und der Kunde der Nutzung nicht vorab in Textform widerspricht.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen streng vertraulich.
8.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.
8.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und für weitere 5 Jahre nach dessen Beendigung fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie darüber hinaus solange, wie der Geheimnischarakter rechtlich besteht.
8.4 Soweit Brandscaler personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung, die Zulässigkeit seiner Weisungen und die Erfüllung seiner Informationspflichten verantwortlich.
8.5 Der Kunde stellt sicher, dass er für Recruiting-, Hosting-, Support-, Coworking-, Postdigitalisierungs- und vergleichbare Prozesse alle notwendigen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, arbeitsrechtlichen Abstimmungen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.
9. Mängel, Untersuchungs- und Rügepflicht, Verjährung
9.1 Der Kunde hat Leistungen, Lieferungen und Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt oder Bereitstellung zu prüfen und erkennbare Mängel in Textform konkret anzuzeigen.
9.2 Brandscaler ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Brandscaler ist berechtigt, Art und Weise der Nacherfüllung zu bestimmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
9.3 Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft, gilt bei Warenlieferungen § 377 HGB.
9.4 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bei Werkleistungen und gelieferten Sachen verjähren in 12 Monaten ab Abnahme oder, soweit keine Abnahme vorgesehen ist, ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10. Haftung
10.1 Brandscaler haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in allen sonstigen zwingenden gesetzlichen Fällen.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Brandscaler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung von Brandscaler bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden sowie Schäden aus Entscheidungen oder Ausfällen von Drittplattformen, Hostern, Registraren, Werbenetzwerken, Marktplätzen, Behörden, Post- oder Kurierdiensten, soweit diese Umstände nicht von Brandscaler zu vertreten sind.
10.4 Bei Verlust von Daten haftet Brandscaler bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
10.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Brandscaler.
11. Laufzeit, Kündigung und Rechtsfolgen
11.1 Beginn, Laufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerung und Umfang des jeweiligen Vertrags ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag.
11.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, können unbefristete Dauerschuldverhältnisse von jeder Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Ein wichtiger Grund für Brandscaler liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, unzutreffende Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft macht, rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte oder Gegenstände nutzt, Sicherheits- oder Hausregeln schwerwiegend verletzt, Zugangsdaten missbräuchlich weitergibt oder notwendige Mitwirkungshandlungen trotz Fristsetzung nicht erbringt.
11.5 Mit Vertragsende enden alle Nutzungs- und Zugangsrechte des Kunden, soweit sie nicht ausdrücklich als fortdauernd vereinbart sind. Übergaben, Migrationen, Exporte, Dokumentationen, Support- oder Rückbauleistungen nach Vertragsende sind nur im vertraglich vereinbarten Umfang oder gegen gesonderte Vergütung geschuldet.
11.6 Brandscaler ist berechtigt, die Herausgabe, Freischaltung oder Übertragung von Arbeitsergebnissen, Zugängen, Daten oder sonstigen Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung fälliger Zahlungsansprüche zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Brandscaler.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Brandscaler. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B | Besondere Bedingungen für Agentur-, Web-, Hosting- und IT-Leistungen
13. Leistungscharakter und Leistungsumfang
13.1 Beratungen, Strategien, Analysen, SEO-, SEA- und Performance-Marketing-Leistungen, Content-Leistungen, Wartung, Monitoring, Support, Sicherheitsleistungen, Recruiting-Strategien, technische Betreuung und vergleichbare Leistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde.
13.2 Webseiten, Landingpages, Individualentwicklungen, Designpakete, Texterstellungen, Konzepte, Migrationsleistungen, Integrationen oder sonstige projektbezogene Ergebnisse sind nur dann Werkleistungen, wenn eine Abnahme ausdrücklich vorgesehen ist oder sich dies eindeutig aus dem Vertrag ergibt.
13.3 Angaben zu Reichweiten, Sichtbarkeit, Rankings, Ladezeiten, Verfügbarkeiten, Leadzahlen, Conversion-Raten, Sicherheitsniveau, Reaktionszeiten oder Wiederherstellungszeiten sind ohne ausdrückliche Garantievereinbarung lediglich Zielwerte, Erfahrungswerte oder Planungsannahmen.
13.4 Brandscaler darf KI-gestützte Systeme, Automatisierungen, Templates, Standardkomponenten und bestehende Lösungsbausteine einsetzen. Der Kunde bleibt verpflichtet, veröffentlichungsrelevante Ergebnisse vor der Nutzung auf fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Eignung zu prüfen, sofern Brandscaler nicht ausdrücklich eine solche Prüfung schuldet.
14. Abnahme von Werkleistungen
14.1 Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, zeigt Brandscaler dem Kunden die Abnahmebereitschaft in Textform an.
14.2 Der Kunde hat die Werkleistung innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang der Abnahmeanzeige zu prüfen und Brandscaler mindestens einen wesentlichen Mangel in Textform konkret mitzuteilen, wenn die Abnahme verweigert werden soll.
14.3 Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist keine konkrete Mängelanzeige, gilt die Werkleistung als abgenommen. Gleiches gilt bei produktiver Nutzung, Liveschaltung, Veröffentlichung, Weitergabe an Endkunden oder Zahlung der Schlussrechnung.
14.4 Teilabnahmen sind zulässig, wenn in sich abgeschlossene Leistungsteile vorliegen.
14.5 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind im Rahmen der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
15. Freigaben, Inhalte, Zugänge und Drittanbieter
15.1 Der Kunde liefert rechtzeitig alle Inhalte, Bilder, Markenangaben, Rechtstexte, Produktinformationen, Stellenprofile, Zugangsdaten, technischen Informationen und Freigaben, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
15.2 Freigaben des Kunden für Layouts, Anzeigen, Texte, Funnels, Automatisierungen, Webseiten, Sicherheitsmaßnahmen, Bewerbungsstrecken oder sonstige Zwischenstände sind verbindlich. Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen sind gesondert zu vergüten.
15.3 Brandscaler darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Kundenvorgaben sowie auf die Wirksamkeit erteilter Freigaben vertrauen.
15.4 Die Registrierung und Verwaltung von Domains, Social-Media-Profilen, Ad-Accounts, App-Store-Accounts, Cloud-Ressourcen, Zertifikaten, Marktplatzkonten oder sonstigen Drittzugängen erfolgt im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des jeweiligen Drittanbieters. Brandscaler haftet nicht für Ablehnung, Löschung, Sperrung, Policy-Änderungen, Ranking-Verluste oder sonstige Maßnahmen des Drittanbieters, soweit diese nicht von Brandscaler verursacht wurden.
15.5 Soweit keine ausdrücklich vereinbarte Managed-Backup-, SLA- oder Archivierungsleistung besteht, ist der Kunde selbst für eigene Datensicherungen, Exporte, Dokumentationen und die Aufbewahrung geschäftskritischer Daten verantwortlich.
15.6 Nach Vertragsende können Datenausleitungen, Migrationen, Administratorenwechsel, Domaintransfers, Exporte, Schulungen und sonstige Übergabeleistungen gesondert vergütet werden.
16. Support, Wartung, Hosting und IT-Notfalleinsätze
16.1 Hosting-, Wartungs-, Support- und Sicherheitsleistungen werden im im Angebot beschriebenen Umfang erbracht. Ohne ausdrücklich vereinbartes Service Level schuldet Brandscaler keine bestimmte Mindestverfügbarkeit, keine bestimmte Reaktionszeit und keine ununterbrochene Erreichbarkeit.
16.2 Brandscaler darf Wartungen, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Patches, Neustarts, Migrationsarbeiten und sonstige technisch notwendige Eingriffe vornehmen, wenn und soweit dies für Betrieb, Stabilität oder Sicherheit sachlich erforderlich ist.
16.3 Bei Sicherheitsvorfällen, Hacks, Malware, Datenverlusten oder vergleichbaren Notfällen darf Brandscaler nach pflichtgemäßem Ermessen Sofortmaßnahmen zur Analyse, Eindämmung, Bereinigung, Wiederherstellung oder Schadensminimierung treffen. Der Kunde schafft unverzüglich die dafür notwendigen Zugänge und Mitwirkungsleistungen.
16.4 Brandscaler schuldet ohne ausdrückliche Zusage keine absolute Angriffsfreiheit, keine vollständige Wiederherstellbarkeit jeder Datenlage und keine dauerhafte Kompatibilität mit sämtlichen Drittkomponenten, Plugins, Themes, APIs oder Plattformänderungen.
16.5 Erfolgsabhängige Vergütungsmodelle, etwa für Notfall- oder Bereinigungsleistungen, gelten nur, wenn sie ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
Teil C | Besondere Bedingungen für Talentgewinnung
17. Leistungsgegenstand Talentgewinnung
17.1 Leistungen im Bereich Talentgewinnung können insbesondere die Analyse des Personalbedarfs, die Entwicklung von Recruiting-Strategien, die Erstellung und Optimierung von Stellenanzeigen, Landingpages, Kampagnen, Automatisierungen, Vorqualifizierungen, Interviewstrecken, Terminabstimmungen, Reporting sowie KI-gestützte Auswahlhilfen umfassen.
17.2 Brandscaler unterstützt bei der Gewinnung und Vorqualifizierung von Kandidaten. Personal- und Einstellungsentscheidungen verbleiben ausschließlich beim Kunden.
18. Kein Einstellungs-, Bewerbungs- oder Erfolgsversprechen
18.1 Brandscaler schuldet ohne ausdrückliche schriftliche Garantiezusage weder eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, noch Interviews, Einstellungen, Probezeitbestehen, Verbleibsdauer, Besetzungsdauer oder einen bestimmten Cost-per-Hire.
18.2 Recruiting-Ergebnisse hängen wesentlich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Brandscaler ab, insbesondere von Branche, Region, Gehaltsniveau, Arbeitgeberattraktivität, Wettbewerb um Talente, Geschwindigkeit des Kunden, Qualität der Rückmeldungen, Plattformalgorithmen und Drittanbietern.
18.3 Soweit Brandscaler Angaben zu voraussichtlichen Ergebnissen macht, sind diese als Planungs- oder Erfahrungswerte zu verstehen und keine zugesicherten Eigenschaften.
19. Pflichten des Kunden im Recruiting
19.1 Der Kunde stellt zutreffende Informationen zu Stelle, Vergütung, Arbeitsort, Voraussetzungen, Benefits, Arbeitsbedingungen und allen sonstigen relevanten Parametern zur Verfügung.
19.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für Arbeitsrecht, Gleichbehandlungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Mitbestimmung, datenschutzrechtliche Bewerberinformationen, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und sämtliche Entscheidungen im Bewerbungsprozess.
19.3 Soweit nicht anders vereinbart, reagiert der Kunde auf eingehende Bewerberprofile, Bewerbungen, Rückfragen und Terminabstimmungen spätestens innerhalb von 2 Werktagen. Verzögerungen oder Nichtrückmeldungen des Kunden können Qualität und Quantität der Ergebnisse mindern und sind Brandscaler nicht zuzurechnen.
19.4 Mediabudgets, Plattformgebühren, Telefonie-, SMS- und Toolkosten sind nur dann Bestandteil der Vergütung, wenn dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist.
20. Umgang mit Kandidaten- und Bewerberdaten
20.1 Kandidaten- und Bewerberdaten dürfen vom Kunden ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Recruiting-Zweck und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verwendet werden.
20.2 Eine Nutzung für andere Stellen, Gesellschaften, Standorte oder Zwecke als den vereinbarten Recruiting-Prozess bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage und, soweit erforderlich, der ausdrücklichen Information oder Einwilligung der betroffenen Person.
20.3 KI-gestützte Vorqualifizierungen, Scorings oder Automatisierungen dienen lediglich der Unterstützung des Auswahlprozesses. Die finale fachliche, menschliche und rechtliche Bewertung verbleibt vollständig beim Kunden.
Teil D | Besondere Bedingungen für Nutzungsverträge zu Coworking, Geschäftsadresse, Postservices und Schließfächern
21. Leistungsumfang Nutzungsvertrag Coworking
21.1 Leistungen im Bereich Coworking, Geschäftsadresse, Postservices, Postdigitalisierung, Schließfach und vergleichbare Infrastrukturleistungen werden als nutzungsbezogene Dauerschuldverhältnisse („Nutzungsverträge“) erbracht. Je nach gebuchtem Paket kann Brandscaler flexible Arbeitsplätze, Zugang zu Gemeinschaftsflächen und Infrastruktur, eine Geschäftsadresse, Postservices, Postdigitalisierung, Schließfächer, Zutrittsmittel, Internetzugang, Meetingräume oder sonstige Zusatzleistungen bereitstellen.
21.2 Soweit Brandscaler Arbeitsplätze, Räume, Schließfächer oder sonstige Flächen bzw. Infrastruktur zeitweise zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich zur vereinbarten betrieblichen Nutzung im Rahmen des Nutzungsvertrags. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Brandscaler keinen bestimmten festen Arbeitsplatz, kein ausschließliches Büro, keine bestimmte Gerätekonfiguration und keine besondere Verwahrung, Bewachung oder Bankschließfachfunktion. Zwingende gesetzliche Einordnungen im Einzelfall bleiben unberührt.
21.3 Brandscaler ist berechtigt, aus betrieblichen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen Arbeitsplätze, Zugangswege, technische Ausstattungen, interne Abläufe und vergleichbare Nutzungsparameter in zumutbarem Umfang zu ändern.
22. Zugang, Nutzung und Hausordnung
22.1 Zugänge, Schlüssel, PINs, Apps, QR-Codes, Zugangskarten oder sonstige Zutrittsmittel sind personengebunden und dürfen ohne Zustimmung von Brandscaler weder weitergegeben noch gemeinschaftlich genutzt werden.
22.2 Der Kunde hat Zutrittsmittel sorgfältig zu verwahren und einen Verlust, Missbrauchsverdacht oder unberechtigten Zugriff unverzüglich anzuzeigen.
22.3 Der Kunde beachtet Hausordnung, Sicherheitsvorgaben, Brandschutzregeln, rechtliche Vorschriften sowie berechtigte organisatorische Anweisungen von Brandscaler.
22.4 Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Nutzungen, störender Geschäftsbetrieb, Lärmbelästigungen, Gefährdungen von Personen oder Sachen, das Lagern verbotener Stoffe, Waffen, explosionsgefährlicher oder verderblicher Gegenstände, das Unterhalten einer Wohnnutzung sowie jede Nutzung, die den Ruf, die Sicherheit oder den Betrieb des Standorts beeinträchtigen kann.
22.5 Brandscaler darf Zugänge oder Teilbereiche vorübergehend sperren, wenn dies für Wartung, Sicherheit, behördliche Vorgaben, Gefahrenabwehr oder wegen erheblicher Vertragsverletzungen erforderlich ist.
23. Geschäftsadresse und Postservices
23.1 Die Nutzung einer Geschäftsadresse ist erst ab Vertragsbeginn und nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang zulässig. Sie darf nur für die konkret vereinbarte Unternehmung, freiberufliche Tätigkeit, Gesellschaft oder Marke genutzt werden. Eine private Nutzung oder Nutzung für nicht vereinbarte Dritte ist ausgeschlossen.
23.2 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die rechtliche, steuerliche und tatsächliche Zulässigkeit der Nutzung der Geschäftsadresse, insbesondere gegenüber Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister, Kunden, Banken, Geschäftspartnern und sonstigen Stellen.
23.3 Brandscaler übernimmt durch die Bereitstellung einer Geschäftsadresse keine steuerliche, gesellschaftsrechtliche oder behördliche Beratung und keine Verantwortung für die materielle Eintragungsfähigkeit, Zustellfähigkeit oder Anerkennung durch Dritte außerhalb der vertraglich geschuldeten Leistungen.
23.4 Post wird nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang entgegengenommen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht keine Pflicht zur Annahme von Nachnahmesendungen, Gefahrgut, Kühlware, Sperrgut oder Sendungen mit besonderem Lager- oder Sicherheitsbedarf.
23.5 Das Öffnen, Digitalisieren, Weiterleiten oder sonstige Bearbeiten von Sendungen erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung oder einer gesonderten Bevollmächtigung und nur, soweit dies rechtlich zulässig ist.
23.6 Digitale Kopien und Scans ersetzen keine gesetzlichen Pflichten zur Aufbewahrung von Originalen. Der Kunde bleibt für Fristen, Originaldokumente, Archivierung und rechtssichere Weiterverarbeitung verantwortlich.
23.7 Brandscaler haftet nicht für Verzögerungen, Fehlleitungen oder Verluste, die durch Post- oder Kurierdienstleister verursacht werden, soweit Brandscaler diese nicht zu vertreten hat.
23.8 Einzelheiten zu Abholung, Lagerung, Rücksendung, Weiterleitung, Scanintervallen, Aufbewahrungsfristen und Vernichtung von Originalen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Zusätzlicher Aufwand ist gesondert zu vergüten.
24. Schließfächer im Nutzungsvertrag
24.1 Schließfächer sind Teil des Nutzungsvertrags über betriebliche Infrastruktur und dienen ausschließlich der vereinbarten Aufbewahrung im geschäftlichen bzw. freiberuflichen Zusammenhang. Sie sind keine Bankschließfächer und keine gesonderte Verwahrleistung, soweit Brandscaler dies nicht ausdrücklich in Textform übernimmt.
24.2 Der Kunde darf ausschließlich rechtlich zulässige, ungefährliche und vertraglich erlaubte Gegenstände einlagern. Ausgeschlossen sind insbesondere Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Waffen, Munition, Gefahrstoffe, explosive Stoffe, illegale Inhalte, lebende Tiere, verderbliche Waren sowie Gegenstände, deren Aufbewahrung besondere Genehmigungen oder besondere Sicherungssysteme erfordert.
24.3 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verschließung, die Eignung der eingelagerten Gegenstände und einen gegebenenfalls gewünschten eigenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
24.4 Brandscaler darf ein Schließfach öffnen und den Vorgang dokumentieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Gefahr, verbotene Inhalte oder Missbrauch bestehen, wenn eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt, im Notfall, bei Verlust des Zutritts oder wenn der Vertrag beendet ist und das Fach nicht fristgerecht geräumt wurde.
24.5 Soweit für Schließfächer ein gesonderter Schließfachvertrag oder eine gesonderte freiwillige Haftungsübernahme vereinbart wurde, geht diese Sondervereinbarung den vorliegenden AGB vor.
25. Rückgabe, Räumung und Restbestände
25.1 Nach Vertragsende oder mit Wegfall der Zugangsberechtigung räumt der Kunde unverzüglich genutzte Arbeitsplätze, Schließfächer und sonstige Flächen, entfernt eigene Gegenstände und gibt alle Zutrittsmittel vollständig zurück.
25.2 Nicht geräumte Gegenstände, Unterlagen oder sonstige Restbestände kann Brandscaler nach vorheriger Mitteilung auf Kosten des Kunden sichern, zwischenlagern oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften behandeln. Eine unentgeltliche Dauerlagerung ist nicht geschuldet.
25.3 Der Kunde haftet für Schäden, die durch nicht zurückgegebene oder missbräuchlich verwendete Zutrittsmittel, durch unberechtigte Weitergabe von Zugängen oder durch Verstöße gegen Hausordnung, Sicherheitsvorgaben oder diese AGB entstehen.
